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Channel: Kommentare zu: Bitcoin, jetzt oder nie: Warum sich die Kryptowährung für deinen Onlineshop lohnt
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Von: Jochen G. Fuchs

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Nachtrag: Um Mißverständnisse zu vermeiden noch ein Hinweis. Du sprichst Börsen an, Bitpay und Coinbase sind aber keine Börsen, sondern Payment-Provider.

Die Doppelbesteuerungsproblematik existiert nur wenn Händler direkt bei einem nichtvorsteuerabzugsberechtigten Privatmann Bitcoins gegen Ware eintauscht.

Ist der Handelspartner (wenn er in Deutschland ist) vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer, dann gibt die vielfach beschworene doppelte Besteuerung überhaupt nicht. Vor- und Umsatzsteuer heben sich auf.

Sollte also ein Payment-Service-Provider das zukünftig in Deutschland abwickeln, dann spielt die Doppelbesteuerung, ordnungsgemäße Rechnungslegung vorausgesetzt, auch keine Rolle.

In meinem Artikel handelt es sich aber um zwei Dienstleister aus den USA, die USA sind umsatzsteuerrechtlich ein Drittland und Lieferungen in ein Drittland sind von der Umsatzsteuer befreit.


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